Merkmale,
aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit,
insbesondere der Lendenwirbelsäule, der Beschäftigten ergeben
kann:
(1)
Im Hinblick auf die zu handhabende Last insbesondere
1.
ihr Gewicht, ihre Form und Größe,
2.
die Lage der Zugriffsstellen,
3.
die Schwerpunktlage und
4.
die Möglichkeit einer unvorhergesehenen Bewegung.
(2)
Im Hinblick auf die von den Beschäftigten zu erfüllende
Arbeitsaufgabe insbesondere
1.
die erforderliche Körperhaltung oder Körperbewegung,
insbesondere Drehbewegung,
2.
die Entfernung der Last vom Körper,
3.
die durch das Heben, Senken oder Tragen der Last zu überbrückende
Entfernung,
4.
das Ausmaß, die Häufigkeit und die Dauer des erforderlichen
Kraftaufwandes,
5.
die erforderliche persönliche Schutzausrüstung,
6.
das Arbeitstempo infolge eines nicht durch die Beschäftigten zu
ändernden Arbeitsablaufs und
7.
die zur Verfügung stehende Erholungs- oder Ruhezeit.
(3)
Im Hinblick auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und der
Arbeitsumgebung insbesondere
1.
der in vertikaler Richtung zur Verfügung stehende Platz und
Raum,
2.
der Höhenunterschied über verschiedene Ebenen,
3.
die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit,
4.
die Beleuchtung,
5.
die Ebenheit, Rutschfestigkeit oder Stabilität der Standfläche
und
6.
die Bekleidung, insbesondere das Schuhwerk.
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Übersicht:
Lastenhandhabung
zu 