Prüfschema zur
Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen |
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Einführung |
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Erläuterungen zu den Fragen (und alle anderen Hyperlinks) können
mit "Klicken" auf die Texte in dieser Farbe aufgerufen werden. Bei einer Anwendung des Prüfschemas zur Beurteilung
nach § 3 der BildschArbV sollten möglichst alle Fragen
mit "Ja" beantwortet werden. Zum
Löschen Ihrer Eingaben müssen Sie das Prüfschema über
den Browser verlassen und danach wieder neu aufrufen.
Nach § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV) hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und
Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung
des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und mentaler Belastungen
zu ermitteln und zu beurteilen.
Die folgenden Prüfliste verwendet
dazu einfache "Ja"-"Nein"-Fragen. Diese Fragen
orientieren sich an den Anforderungen an die Gestaltung (§ 4 der
BildschArbV) wonach der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen hat, damit Bildschirmarbeitsplätze
den Anforderungen des
Anhangs
der Bildschirmarbeitsverordnung entsprechen (vgl. hierzu ausführlich: BGI 650).
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2 |
Prüfliste |
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2.1 |
Allgemeine Angaben
zu den Arbeitsmitteln |
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Sind
alle Arbeitsmittel
funktionstüchtig (vgl. Betriebssicherheitsverordnung
- BetrSichV) ?
Ja
Nein |
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Sind die
Oberflächen der Arbeitsmittel matt und hell
?
Ja
Nein |
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2.2 |
Anordnung
der Arbeitsmittel |
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Sind Unfallgefahren,
wie beispielsweise Stolpern und Stoßen, ausgeschlossen ?
Ja
Nein |
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Ist der
Flächenbedarf
berücksichtigt ?
Ja
Nein |
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Ist ausreichend
Platz zur Ablage
vorhanden?
Ja
Nein |
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Steht der
Monitor komplett auf dem
Tisch und ragt nicht über die Tischplatte hinaus?
Ja
Nein |
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Beträgt der
Sehabstand
zwischen - Auge und Bildschirm - Auge und Tastatur - Auge und Vorlagenhalter
(falls vorhanden) ungefähr 45 bis 60 cm ?
Ja
Nein |
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Verläuft
die Blickrichtung
zum Bildschirm parallel zum Fenster?
Ja
Nein |
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2.3 |
Stuhl |
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Entspricht
der Stuhl den Mindestanforderungen
(vgl. z. B. BG BAU: Auszug aus BGI 650) ?
Ja
Nein |
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Ist der Stuhl der Körpergröße
angepasst?
Ja
Nein |
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2.4 |
Schreibtisch |
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Entspricht
der Schreibtisch den
Mindestanforderungen ?
Ja
Nein |
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Ist der Schreibtisch der
Körpergröße angepasst ?
Ja
Nein |
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Lässt der
Platz unter und an den Schreibtischen ausreichend Bewegung
zu ?
Ja
Nein |
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2.5 |
Tastatur |
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Entspricht
die Tastatur den Mindestanforderungen
?
Ja
Nein |
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Ist vor
der Tastatur genügend
Platz vorhanden, um die Hände aufzulegen ?
Ja
Nein |
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2.6 |
Bildschirm |
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Ist der Monitor
leicht dreh- und neigbar
?
Ja
Nein |
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Hat der Bildschirm mindestens
eine Diagonale von 38 cm (15 Zoll) ?
Ja
Nein |
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Liegt die
oberste Zeile
des Bildschirms unterhalb Augenhöhe ?
Ja
Nein |
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Ist der
Bildschirm flimmerfrei ?
Ja
Nein |
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Ist der
Bildschirm frei von Reflexionen, Spiegelungen
oder Blendungen ?
Ja
Nein |
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Sind die
dargestellten Zeichen ausreichend
groß und gut lesbar ?
Ja
Nein |
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Ist der
Kontrast zwischen
Zeichen und Hintergrund angenehm ?
Ja
Nein |
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Sind die
Einstellungen
am Monitor leicht vorzunehmen ?
Ja
Nein |
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2.7 |
Beleuchtung |
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Ist die
Beleuchtung ausreichend
(DIN EN 12464-1) ?
Ja
Nein |
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Ist die
Beleuchtung individuell regelbar ?
Ja
Nein |
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Verursacht
die Beleuchtung keine direkte oder indirekte
Blendung ?
Ja
Nein |
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Sind wirksame
Lichtschutzvorrichtungen
vorhanden ?
Ja
Nein |
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2.8 |
Weitere
Umgebungseinflüsse |
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Erlaubt
der Geräuschpegel
konzentriertes Arbeiten ?
Ja
Nein |
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Liegt die
Raumtemperatur
zwischen 21°C und 26°C (vgl. ASR A3.5) ?
Ja
Nein |
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Wird die
Luftfeuchtigkeit
als angenehm empfunden (bei Messungen: zwischen 50% und 60%)?
Ja
Nein |
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Sind die
Fenster zu öffnen
und wird eine eventuell vorhandene Klimaanlage
regelmäßig gewartet?
Ja
Nein |
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2.9 |
Software |
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Lassen sich
Fehleingaben leicht
beheben ?
Ja
Nein |
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Sind die Auswahl
und die Reihenfolge von Funktionen frei wählbar
?
Ja
Nein |
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Ist die Person
mit dem Arbeitsplatzrechner
vertraut ?
Ja
Nein |
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2.10 |
Tätigkeitsmerkmale |
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Besteht
Sicht- und/oder Sprechkontakt
zu anderen Personen ?
Ja
Nein |
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Ist die
Tätigkeit inhaltlich abwechslungsreich
?
Ja
Nein |
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Ist die
Arbeitszeit für die
Aufgaben ausreichend bemessen ?
Ja
Nein |
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Hat in
den letzten 3 Jahren eine Augenuntersuchung
zur Überprüfung des Sehvermögens stattgefunden (siehe G 37)
Ja
Nein |